Allgemeine Bedingungen


Das Einschreibeformular wird während eines Interviews mit den Eltern ausgestellt. Der Platz ist nach Erhalt des Einschreibeformulars provisorisch reserviert, welches ordnungsgemäss datiert und von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund unterschrieben ist.

Die Einschreibegebühr (einmalig) wird bei jedem neuen Schüler erhoben und bleibt der Schule erhalten. Ihre Zahlung führt zur Bestätigung der endgültigen Aufnahme und sie ist nicht rückzahlbar.

Die Anmeldungen (Schule und Optionen) werden für ein ganzes Jahr (10 Monate) gemäss dem Schulkalender der Schule vorgenommen. Mittwochs gibt es keine Halbpension ausser für die Schüler, die am Nachmittag Sport treiben.

Jedes neue Schuljahr führt zu einer erneuten Rückmeldung vor Ende des ersten Semesters. Die "alten" Schüler und ihre Geschwister haben Vorrang vor äusseren Nachfragen.

Die Schule erstellt im Juni vor Beginn des Schuljahres eine jährliche Rechnung. Die Eltern wählen die für sie geeignete Zahlungsmethode (jährliche, halbjährliche oder monatliche) für die Rückmeldung. Bei jährlicher Zahlung wird ein 5% Skonto auf die Studiengebühren gewährt. Bei monatlichen Zahlungen (10 Monatsraten) wird eine Erhöhung von 5% vorgenommen. Die Leistungen sind im Voraus zum ersten Mal Ende August zu bezahlen.

Bei jeglicher Stornierung oder Änderung, die nach dem 31. Mai vorgenommen wird, ist die Geschäftsleitung berechtigt, gemäss den im Einschreibeformular eingegangenen Verpflichtungen eine Entschädigung in Höhe des ersten Semester zu verlangen. Im Falle einer Entlassung während des Schuljahres ist die Zahlung vollständig fällig.

Die Stornierung oder eine Änderung während des Schuljahres (Schule und / oder Optionen) muss spätestens einen Monat vor Ende des ersten Semesters gemäss dem Schulkalender erfolgen, sonst gilt das folgende Semester als fällig. Diese Schritte müssen schriftlich erfolgen.

Die Saint-Exupéry-Schule gewährt 5% Ermässigung auf die Studiengebühren des 2. Kindes und 20% für weitere Kinder, wenn sie in der Schule gleichzeitig eingeschult sind.

Die gelegentliche Option für das Mittagessen, den morgendlichen Empfang bzw. die Betreuung ist innerhalb von 24 Stunden im Voraus möglich. Dies kann in der Schule oder per E-Mail erfolgen. Eine gesonderte Rechnung wird gegebenenfalls am Ende jedes Monats an die Eltern gesendet.

Was die Disziplin betrifft, behält die Schulleitung sich vor, nachdem sie Kontakt zu den Eltern aufgenommen hat, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Gelassenheit, die Harmonie und das gute Funktionieren der Schule zu bewahren.

Für jegliche Streitigkeit gilt das schweizerische Recht und der Gerichtsstand ist Nyon.

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